Journal Title
Title of Journal: MKGChirurg
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Abbravation: Der MKG-Chirurg
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Publisher
Springer-Verlag
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Authors: P Harneit
Publish Date: 2008/09/12
Volume: 1, Issue: 2, Pages: 155-155
Abstract
Der Bundesgerichtshof BGH hatte Ende letzten Jahres die Voraussetzungen präzisiert unter denen ein Krankenhausarzt der einem Patienten gegenüber aus einer Wahlleistungsvereinbarung verpflichtet ist die Ausführung seiner Leistungen auf einen Stellvertreter übertragen darf und gleichwohl seinen Honoraranspruch behält Der BGH betonte in seiner Entscheidung dass der Wahlarzt entsprechend dem in § 613 BGB bestimmten Grundsatz die seine Disziplin prägende Kernleistung grundsätzlich persönlich und eigenhändig erbringen müsse Denn der Patient schließe die Wahlleistungsvereinbarung im Vertrauen auf die besonderen Erfahrungen und die herausgehobene medizinische Kompetenz des von ihm ausgewählten Arztes die er sich in Sorge um seine Gesundheit gegen Entrichtung eines zusätzlichen Honorars für die Heilbehandlung sichern
Keywords:
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