Authors: Sven Krischker
Publish Date: 2015/11/20
Volume: 39, Issue: 12, Pages: 813-816
Abstract
Datenschutz und Datensicherheit bilden die Eckpfeiler im Umgang mit personenbezogenen Daten Auch wenn viele Unternehmen hinsichtlich dieser Themen sensibilisiert sind ist die unfreiwillige Preisgabe von personenbezogenen Daten an Dritte nicht völlig ausgeschlossen Der folgende Beitrag befasst sich daher mit der Frage der Bußgeldbewehrtheit von Datenpannen und geht dabei insbesondere auf den Begriff der Verarbeitung i S v § 3 Abs 4 BDSG ein
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