Authors: mwo
Publish Date: 2012/02/29
Volume: 13, Issue: 3, Pages: 40-40
Abstract
Auch innerhalb einer Gemeinschaftspraxis muss die Trennung zwischen haus und fachärztlicher Versorgung eingehalten werden Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts BSG in Kassel hervor B 6 KA 6/11 R In einer internistischen Gemeinschaftspraxis hatte ein Hausarzt seinen Kollegen der einen fachärztlichen Schwerpunkt als Gastroenterologe hat im Urlaub vertreten und eine fachärztliche Zusatzpauschale abgerechnet Zu Unrecht so das BSG da die Fachgrenzen auch in einer Gemeinschaftspraxis Gültigkeit hätten
Keywords: