Authors: Christoph Winnat
Publish Date: 2013/05/11
Volume: 10, Issue: 4, Pages: 42-42
Abstract
Die Pflegehelferin war der Ansicht dass es sich um einen Arbeitsunfall handelte Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung eines Arbeitsunfalls ab Hiergegen klagte die Frau Ohne Erfolg Rauchen sei persönliche Angelegenheit ohne sachlichen Bezug zur Berufstätigkeit so die RichterDas Rauchen sei insbesondere nicht mit der Nahrungsaufnahme vergleichbar Essen und Trinken seien unter anderem nötig um die Arbeitskraft aufrechtzuerhalten Deshalb sei zwar der Weg zur Kantine versichert nicht aber der Weg von und zur Raucherpause
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