Authors: Springer Medizin
Publish Date: 2015/11/19
Volume: 157, Issue: 20, Pages: 25-25
Abstract
Mit großer Mehrheit hat der Bundestag kürzlich einem neuen Hospiz und Palliativgesetz zugestimmt Im ambulanten Bereich soll der Gemeinsame Bundesausschuss GBA demnach Anforderungen für die Palliativpflege festlegen Ärzte die sich an einem Fallmanagement an der Schnittstelle von palliativer und hospizlicher Versorgung beteiligen sollen künftig neue Vergütungsleistungen erbringen und abrechnen dürfen die von den Kassen extrabudgetär bezahlt werden müssen Jährliche Mehrausgaben in „mittlerer zweistelliger“ Millionenhöhe sind hierfür eingeplantDie neuen Leistungen werden vermutlich — im Gegensatz zu den bisher im EBM vorhandenen Abrechnungspositionen — an bestimmte Qualifikationsnachweise gebunden Gedacht ist an ein Curriculum wie es z B die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin DGP oder die Bundesärztekammer bereits anbieten Üblicherweise gibt es in solchen Fällen Übergangsbestimmungen die sich daran orientieren inwieweit sich die Praxis an der bisherigen Palliativversorgung beteiligt Auch wenn Palliativleistungen aktuell in vielen KVen im Regelleistungsvolumen RLV oder im qualifikationsgebundenen Zusatzvolumen QZV budgetiert sind lohnt es sich deshalb schon heute diese Leistungen nicht nur zu erbringen sondern auch differenziert abzurechnen Bei der zu erwartenden Erteilung der Abrechnungsgenehmigung für die neuen Leistungen kann sich das durchaus auszahlen
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